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Standfestigkeitsprüfung der Grabmale
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
gemäß den Unfallverhütungsvorschriften sind Grabmale regelmäßig auf ihre Standfestigkeit zu prüfen. Aus diesem Grund findet eine Überprüfung aller Grabmale auf den hiesigen Friedhöfen durch die Mitarbeiter der Stadt Reichelsheim statt.
Es entfällt dadurch jedoch nicht die Pflicht der Nutzungsberechtigten von Grabstellen, selbst die Grabmale zweimal jährlich, im Frühjahr und Herbst, auf ihre Standfestigkeit fachmännisch zu prüfen, bzw. prüfen zu lassen (§ 30 Abs.3 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Reichelsheim).
Bemängelte Grabsteine erhalten einen Hinweisaufkleber, darüber hinaus werden die Nutzungsberechtigten schriftlich informiert und aufgefordert, die Grabsteine durch eine Fachfirma wieder befestigen zu lassen.
Die Überprüfung ist für den Zeitraum vom 27. Oktober bis 5. November 2025 vorgesehen.
Witterungsbedingt kann die Überprüfung jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Der Magistrat der Stadt Reichelsheim / Wett.
-Friedhofsamt-
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