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Verkehrsrechtliche Anordnung
Verkehrsrechtliche Anordnung - Anordnung nach § 45 StVO-
Parken auf dem „Karl-Kempf-Platz“
Ab sofort ist das Parken auf dem öffentlichen Parkplatz „Karl-Kempf-Platz“ nur noch für Fahrzeuge die als Personenkraftwagen, gemäß der Straßenverkehrsordnung, klassifiziert werden erlaubt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die rechtliche Zuordnung eines Fahrzeuges in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als Personenkraftwagen, nicht zwangsläufig dazu führt, dass diese auf dem Platz parken dürfen.
Vielmehr ist die konkrete Bauart, die Einrichtung sowie der zu erfüllende Zweck des betreffenden Fahrzeuges maßgeblich für die Zuordnung nach der Straßenverkehrsordnung als Personenkraftwagen oder Lastkraftwagen.
Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass eine Zuwiderhandlung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld geahndet werden kann, weshalb um Beachtung der Neuregelung gebeten wird.
Die Bürgermeisterin als örtliche Ordnungsbehörde
-Straßenverkehrsbehörde-