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Personalausweis, vorläufiger
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
Spezielle Hinweise für - Stadt Reichelsheim (Wetterau)Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung von Ausweisdokumenten nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden dürfen. Lichtbilder in Papierform dürfen nicht mehr angenommen werden.
Die digitalen Lichtbilder können direkt im Rathaus Reichelsheim/Wetterau gegen eine Gebühr in Höhe von 6,00 € erstellt werden. Natürlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, die Lichtbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen. Sie erhalten dann vom Fotografen den Ausdruck eines sogenannten Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen wir Ihr Lichtbild in einer gesicherten Cloud herunterladen können. Welche Fotografen die digitalen Lichtbilder anbieten finden Sie unter https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.
Rechtsgrundlage
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Martina HassOrdnungsverwaltung
- Sabrina MückOrdnungsverwaltung