- Verwaltung & Politik
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Tourismus
Reisepass, vorläufiger
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.Welche Unterlagen werden benötigt?
-
Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
-
Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Spezielle Hinweise für - Stadt Reichelsheim (Wetterau)Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung von Ausweisdokumenten nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden dürfen. Lichtbilder in Papierform dürfen nicht mehr angenommen werden.
Die digitalen Lichtbilder können direkt im Rathaus Reichelsheim/Wetterau gegen eine Gebühr in Höhe von 6,00 € erstellt werden. Natürlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, die Lichtbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen. Sie erhalten dann vom Fotografen den Ausdruck eines sogenannten Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen wir Ihr Lichtbild in einer gesicherten Cloud herunterladen können. Welche Fotografen die digitalen Lichtbilder anbieten finden Sie unter https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe.
-
Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
26,00€
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
An wen muss ich mich wenden?
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Martina HassOrdnungsverwaltung
- Sabrina MückOrdnungsverwaltung