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Personalausweis: Verlustanzeige
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
- Leistungsbeschreibung- Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen. - Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. 
- Voraussetzungen- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
 
- Welche Unterlagen werden benötigt?- Verlustanzeige
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
 Spezielle Hinweise für - Stadt Reichelsheim (Wetterau)- Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung von Ausweisdokumenten nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden dürfen. Lichtbilder in Papierform dürfen nicht mehr angenommen werden. - Die digitalen Lichtbilder können direkt im Rathaus Reichelsheim/Wetterau gegen eine Gebühr in Höhe von 6,00 € erstellt werden. Natürlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, die Lichtbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen. Sie erhalten dann vom Fotografen den Ausdruck eines sogenannten Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen wir Ihr Lichtbild in einer gesicherten Cloud herunterladen können. Welche Fotografen die digitalen Lichtbilder anbieten finden Sie unter https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe. 
- Welche Gebühren fallen an?- Für die Neuausstellung eines Personalausweises fallen Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) an. 
- Rechtsgrundlage
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Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Martina HassOrdnungsverwaltung
- Sabrina MückOrdnungsverwaltung