- Verwaltung & Politik
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Tourismus
Plakatierungen
- Leistungsbeschreibung- Das kulturelle Leben in Hessen zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in HessenTeil der kulturellen Vielfalt. - Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen 2 Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern. 
 - Folgendes gilt es zu beachten: - für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:
 - - Laternenmasten - - Litfaßsäulen und Anschlagtafeln - - Großwerbetafeln an den Ortseingängen - das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig
- die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt
- außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden