Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn sich Ihr Name nach einer Eheschließung geändert hat, ist der Personalausweis (wegen falscher Namensangabe) ungültig. Zur Erfüllung der Ausweispflicht muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.

    Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.

  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

  • Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Eheurkunde
    • gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde,
    • ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel).
    Spezielle Hinweise für - Stadt Reichelsheim (Wetterau)

    Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung von Ausweisdokumenten nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden dürfen. Lichtbilder in Papierform dürfen nicht mehr angenommen werden.

    Die digitalen Lichtbilder können direkt im Rathaus Reichelsheim/Wetterau gegen eine Gebühr in Höhe von 6,00 € erstellt werden. Natürlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, die Lichtbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen. Sie erhalten dann vom Fotografen den Ausdruck eines sogenannten Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen wir Ihr Lichtbild in einer gesicherten Cloud herunterladen können. Welche Fotografen die digitalen Lichtbilder anbieten finden Sie unter https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe.

  • Welche Gebühren fallen an?

    22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.

    13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende