- Verwaltung & Politik
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Tourismus
Grundsteuerreform
Grundsteuerreform – ein Zwischenbericht:
Unser Steueramt hat die erste große Etappe der Grundsteuerreform geschafft – 4240 Datensätze, die uns das Finanzamt bis dato digital überliefert hat, wurden in das städtischen Steuersoftwaresystem eingespielt. Dabei wurden teils automatisiert, teils manuell die Daten den entsprechenden Eigentümern zugeordnet. Die Grundbesitzabgabenbescheide wurden Ende Januar verschickt und danach konnten schon zahlreiche Anfragen der Eigentümer beantwortet werden.
Themen wie Eigentümerwechsel, die Höhe der festgesetzten Messbeträge sowie die grundlegende Berechnungssystematik waren dabei von besonderem Interesse. In zahlreichen Fällen musste unser Steueramt jedoch die BürgerInnen weiterverweisen, da die Festsetzung bzw. Änderung von Messbeträgen ausschließlich durch die zuständigen Finanzämter erfolgt.
Wir empfehlen deshalb nochmals allen Eigentümern, die erhaltenen Messbetragsbescheide des Finanzamtes gründlich zu prüfen: Sind alle Angaben aus der Elster-Erklärung korrekt übernommen worden, sind keine Daten doppelt erfasst, wurde die Unterscheidung Wohnfläche/Nutzungsfläche richtig getroffen usw.
Wir weisen darauf hin: Der Messbetragsbescheid bildet die Grundlage für den Grundsteuerbescheid der Stadt und ist damit die Basis der Grundsteuererhebung für die nächsten Jahre, vielleicht auch Jahrzehnte. Die Stadt ist bei der Festsetzung der Grundsteuer an den Bescheid des Finanzamts gebunden und hat hinsichtlich des Inhalts weder eine Prüfungspflicht, noch ein Prüfungsrecht. Sie multipliziert lediglich den vom Finanzamt festgesetzten Messbetrag mit dem für die Stadt Reichelsheim aktuell geltenden Hebesatz.