- Verwaltung & Politik
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Tourismus
Entscheidung des Staatsgerichtshofs
Der Hessische Staatsgerichtshof hat entschieden, dass eine Änderung des Kommunalwahlrechts nicht mit der hessischen Verfassung vereinbar ist. Betroffen ist das Verfahren, nach dem bei Kommunalwahlen die Stimmen in Mandate umgerechnet werden.
Das zuletzt eingeführte sogenannte d’Hondt-Verfahren darf demnach nicht angewendet werden.
Stattdessen gilt wieder das zuvor verwendete Hare/Niemeyer-Verfahren, das bereits bei der Kommunalwahl 2021 angewendet wurde.
Für die Kommunalwahlen am 15. März 2026 bedeutet dies, dass die Auswertung der Stimmen nach den gleichen Regeln erfolgt wie bei der letzten Kommunalwahl.
Für Wählerinnen und Wähler ergeben sich darüber hinaus keine Änderungen.
Die Wahlvorbereitung, die Stimmabgabe sowie die Auszählung der Stimmen bleiben unverändert.

