- Verwaltung & Politik
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Tourismus
Teilsperrung der L 3186, in der Ortsdurchfahrt Weckesheim
Einrichtung einer halbseitigen Straßensperre
-Anordnung nach § 45 Abs. 1 StVO-
Teilsperrung der L 3186, in der Ortsdurchfahrt Weckesheim
Wie die Straßenverkehrsbehörde des Wetteraukreises mitteilt, wird die Ortsdurchfahrt Weckesheim an der „Reichelsheimer Straße“, aufgrund eines Wasserrohrbruches, kurzfristig
von Dienstag, den 06. Mai 2025 bis voraussichtlich Freitag, den 09. Mai 2025
halbseitig gesperrt. Der Verkehr wird mittels einer Lichtsignalanlage (Ampel) geregelt.
Es wird um Beachtung gebeten.
Die Bürgermeisterin als örtliche Ordnungsbehörde
-Straßenverkehrsbehörde-