- Verwaltung & Politik
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Tourismus
Verbot Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen bis 31.10.2025
Mit sofortiger Wirkung tritt die Allgemeinverfügung des Wetteraukreises wie folgt in Kraft:
1. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Wetteraukreis wird mit Ausnahme des Schöpfens geringfügiger Mengen mit Handgefäßen bis einschließlich 31. Oktober 2025 oder bis auf Widerruf untersagt.
2. Die Untersagung gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten (Anlieger). Vorhandene Entnahmevorrichtungen (Schläuche, Pumpen und anderes) sind aus den Gewässern zu entfernen.
3. Der Kreisausschuss des Wetteraukreises kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahme-Erlaubnis erteilen, soweit eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit ausgeschlossen ist.
4. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird angeordnet.
5. Diese Verfügung gilt ab dem Tag nach der Bekanntgabe.
Die ausführliche Bekanntmachung können Sie unter folgendem Link nachlesen: