Beienheim

Luftbild von Beienheim
Luftbild von Beienheim

Die Entstehung Beienheims weist weit in die Vergangenheit zurück. Funde aus der Jungsteinzeit (3. Jahrtausend v. Chr.) deuten darauf hin, dass sich hier damals bereits Menschen niederließen und als Ackerbauern den fruchtbaren Boden bestellten. Als dann zu Beginn der christlichen Zeitrechnung die Römer in Germanien eindrangen, bargen sie das fruchtbare Land zwischen Vogelsberg und Taunus hinter ihren Limes. Bei Grabungsarbeiten im Jahre 1840 fand man in Beienheim Reste einer römischen Wasserleitung und zwei römische Münzen aus der Zeit zwischen 270 und 350 n. Chr. Es hat sich also allem Anschein nach an dieser Stelle eine römische Siedlung befunden.

Am 12. Juni 773 wird Beienheim erstmals urkundlich erwähnt. Eine Schenkungsurkunde, mit der der Freiherr von Willerad dem neugegründeten Kloster Lorsch „zwei Huben Ackerland (ca. 75 ha.) im Gau Wetterau in Bigenheim „Beienheim“ vermacht, trägt dieses Datum. Der Name „Bigenheim“ der sich später zu „Bienheim“, „Beyenheim“ und schließlich „Beienheim“ wandelt, wird allgemein von „bige“ (= künstlich errichteter Hügel) abgeleitet. Demnach läge es nahe, beim Wort „bige“ an einen Gerichtshügel zu denken, auf dem von den Freien des Ortes vor der Versammlung Recht gesprochen wurde.

Im Jahre 1359 wird urkundlich von einem „freihen Gerichte zu Bienheym“ berichtet, das dem Kaiser unmittelbar unterstand. Und in einer Urkunde von 1401 bestimmt Kaiser Ruprecht, dass die Nachbarn zu Byenheim, wenn das Richteramt erledigt sei, aus der Linie der Waise zu Fauerbach, welche im Besitze von Dorheim seien, einen Richter wählen sollten. Diese Familie hatte das Dorf als Reichslehen.

Die Waise zu Fauerbach starben 1558 im Mannesstamme aus. Die Schwester des letzten Wais war mit dem Herrn Jost Rau von Holzhausen verheiratet. Und somit wurden die Freiherren Rau von und zu Holzhausen, die zur mittelrheinischen Ritterschaft in Friedberg gehörten, reichsunmittelbare Territorialherren über Beienheim. Zu ihren Rechten gehörten u. a. das Patronatsrecht, das Recht also, Pfarrer und Lehrer in der Gemeinde einzusetzen. Mit der Errichtung des Rheinbundes 1806 kam Beienheim an das Großherzogtum Hessen, 1853 wurden die Lehen aufgehoben und Hauptmann Gustav von Rau verkaufte das Beienheimer Gut an die Grafen zu Solms-Rödelheim zu Assenheim.