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Wahl der Schiedsfrau / des Schiedsmannes
Gemäß § 4 Abs. 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetz geben wir bekannt, dass das Amt der Schiedsperson der Stadt Reichelsheim neu zu besetzen ist. Die Stadtverordneten beabsichtigen, die erforderliche Wahl in der Stadtverordneten-versammlung vorzunehmen.
Bezugnehmend auf das o.g. Gesetz weisen wir darauf hin, dass sich interessierte Bürgerinnen und Bürger zur Wahl stellen können.
Ihre Bewerbung erbitten wir an
Magistrat der Stadt Reichelsheim
Zum Rathaus 1
61203 Reichelsheim
rathaus@stadt-reichelsheim.de
Der Magistrat der Stadt Reichelsheim
gez. Lena Herget
Bürgermeisterin