Blick auf das historische Rathaus in Reichelsheim Bingenheimer Str. 33

Wahl der Schiedsfrau / des Schiedsmannes

Gemäß § 4 Abs. 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetz geben wir bekannt, dass das Amt der Schiedsperson der Stadt Reichelsheim neu zu besetzen ist. Die Stadtverordneten beabsichtigen, die erforderliche Wahl in der Stadtverordneten-versammlung vorzunehmen.

Bezugnehmend auf das o.g. Gesetz weisen wir darauf hin, dass sich interessierte Bürgerinnen und Bürger zur Wahl stellen können.

Ihre Bewerbung erbitten wir an

Magistrat der Stadt Reichelsheim

Zum Rathaus 1

61203 Reichelsheim

rathaus@stadt-reichelsheim.de


Der Magistrat der Stadt Reichelsheim

gez. Lena Herget

Bürgermeisterin