Blick auf das historische Rathaus in Reichelsheim Bingenheimer Str. 33

Ausschüsse

Die Stadtverordnetenversammlung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse bilden; die einzige Ausnahme ist der Haupt- und Finanzausschuss, dieser muss gemäß der Hessischen Gemeindeordnung in jedem Fall eingerichtet werden. Um Vorlagen sachgerecht bearbeiten zu können, bildet die Stadtverordnetenversammlung (Fach-) Ausschüsse zu abgegrenzten Arbeitsgebieten, in denen Stadtverordnete die parlamentarische "Vorarbeit" leisten. Aufgaben und Anzahl der Ausschüsse legt die Stadtverordnetenversammlung fest. Sie bestimmt auch, wie viele Mitglieder ein Ausschuss haben soll. Die Ausschüsse wählen ein Mitglied für den Vorsitz und seine Stellvertretung. Die Ausschusssitzungen sind grundsätzlich öffentlich.

Dem Ausschuss werden die Vorlagen, für die er zuständig ist, von dem Stadtverordnetenvorsteher oder der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung zugewiesen. Nach Behandlung der Vorlagen erfolgt eine Abstimmung in dem (Fach-) Ausschuss. Diese Abstimmung ist zugleich eine Empfehlung für die Stadtverordnetenversammlung, ebenso zu entscheiden. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt letztendlich über diese Empfehlung ab und trifft damit die endgültige Entscheidung. Ausnahmen sind die Angelegenheiten die den Ausschüssen widerruflich zur endgültigen Beschlussfassung übertragen wurden.