Blick auf das historische Rathaus in Reichelsheim Bingenheimer Str. 33

Fraktionen

Stadtverordnete können sich zu einer Fraktion zusammenschließen. Eine Fraktion muss mindestens aus zwei Stadtverordneten bestehen. Die Fraktionen sind die wichtigsten politischen Schaltstellen des Stadtparlamentes, denn hier wird die parlamentarische Arbeit vorbereitet. Nach vorangegangener Diskussion fällt hier die Entscheidung darüber, mit welcher Meinung die Fraktion an die Öffentlichkeit geht. In den Sitzungen wird weiterhin beraten, wie sie sich in den Abstimmungen über Vorlagen der anderen Fraktionen verhält. Die Fraktionssitzungen sind grundsätzlich nicht öffentlich.

Es steht jedoch im Ermessen der Fraktion, wen sie zu ihren Sitzungen, Mitglieder des Magistrats oder sonstige Personen,  beratend hinzuziehen möchte. Stadtverordnete, die aus ihrer Fraktion ausgeschieden sind, werden als "fraktionslos" bezeichnet. Sie müssen ihr Mandat nicht niederlegen, sondern können fraktionsloses Mitglied der Stadtverordnetenversammlung bleiben oder sich einer anderen Fraktion anschließen. Zur Zeit gehören dem Stadtparlament drei Fraktionen an.