Blick auf das historische Rathaus in Reichelsheim Bingenheimer Str. 33

Gewässerpflegearbeiten

Die Stadt Reichelsheim ist die sogenannte Unterhaltungspflichtige für die Oberflächengewässer im Stadtgebiet Reichelsheim und führt im Rahmen der Landschaftspflege in der Pflegesaison 01.10.26 bis 28.02.27 die jährlichen Pflegearbeiten durch. Hierzu gehören u.a. die Mulchung der Grabenböschungen durch einen beauftragten Unternehmer, das anschließende Freilegen der Durchlässe und evtl. der Rückschnitt von Gehölzen am Gewässerrand durch den städtischen Bauhof und/oder durch Unternehmer. Diese laufenden Pflegearbeiten dürfen aus Naturschutzgründen nur innerhalb der Pflegesaison vorgenommen werden und haben das Ziel den ordnungsgemäßen Abfluss des Oberflächenwassers zu gewährleisten. 

In unserem Stadtgebiet gibt es einige schmale Gräben, die zwischen landwirtschaftlichen Flächen liegen und keinen Feldweg als Arbeitsweg für Pflegearbeiten vorweisen können. Ohne die Befahrung der privaten Anliegergrundstücke ist in diesen Fällen definitiv keine Pflege möglich. Wenn die Gewässerparzellen nicht anders zugänglich sind, werden bei den o.g. Pflegemaßnahmen private Anliegergrundstücke befahren. Wir möchten die Eigentümer/Pächter/Nutzer der betroffenen Grundstücke hiermit gemäß § 41 Hessisches Wassergesetz von der möglichen vorübergehenden Nutzung bis zum 28.02.2027 informieren. Aus organisatorischen Gründen können wir den Pflegezeitraum für die diversen Pflegemaßnahmen leider nicht weiter eingrenzen. 

Da die Angaben über die Bewirtschafter von Anliegergrundstücken bei der Agrarbehörde unter den Datenschutz fallen, sind diese der Stadt Reichelsheim nicht bekannt – eine direkte Kontaktaufnahme mit evtl. betroffenen Landwirten ist daher nicht möglich. Wir bitten hierfür um Verständnis. Sollten die betroffenen landwirtschaftlichen Anliegergrundstücke aufgrund von Agrarförderungen von einem Befahrungsverbot o.ä. betroffen sein, dann bitten wir die Landwirte um zeitnahe Rückmeldung per Mail/Brief/Fax unter Bekanntgabe von Gemarkung, Flur, Parzelle, Verbotszeitraum und Kontaktdaten. 

Alternativ kann die Meldung im Rathaus bei Frau Geier erfolgen. Je nach Möglichkeit und/oder Notwendigkeit werden die betroffenen Bereiche ausgespart, der Pflegezeitpunkt verschoben oder evtl. Sanktionen direkt mit der Agrarbehörde geklärt. 

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Der Magistrat

-Liegenschaftsverwaltung-