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Vollsperrung der Brücke über den Ortenberggraben, Feld-/Wiesenweg „Am Reichelsheimer Zehnten“
Einrichtung einer Straßensperre
-Anordnung nach § 45 StVO-
Vollsperrung der Brücke über den Ortenberggraben, Feld-/Wiesenweg „Am Reichelsheimer Zehnten“
Aufgrund von Brückenschäden kommt es
auf unbestimmte Dauer
zu einer Vollsperrung der Brücke über den Ortenberggraben, Feld-/Wiesenweg „Am Reichelsheimer Zehnten“, am nördlichen Ortsrand von Weckesheim, parallel verlaufend zur Barbarastraße.
Es wird um Beachtung gebeten.
Die Bürgermeisterin als örtliche Ordnungsbehörde
-Straßenverkehrsbehörde-

